des Sportvereins Fit & Fun Cilag
- Der Verein Fit & Fun Cilag (FFC) ist eine autonome Sektion des «Sportverein CILAG AG» (SVC) und anerkennt dessen Statuten.
- Die Sektion FFC bezweckt, den Mitarbeitern der Firma, den ehemaligen Mitarbeitern der Firma, sowie deren Angehörigen Gelegenheit zu sportlicher Betätigung zu bieten.
- Der FFC kennt folgende Mitgliedschaften: o Mitarbeiter der Firma CILAG AG o Ehemalige Mitarbeiter o Angehörige von Mitarbeitern o Externe o Gönnermitglieder o Ehrenmitglieder Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich im FFC besonders verdient gemacht haben. Über die Ernennung zu Ehrenmitgliedern entscheidet die Generalversammlung des FFC.
- Der Eintritt in den Verein kann jederzeit auf schriftliches Gesuch an den Vorstand erfolgen. Der Vorstand entscheidet über Aufnahme und Ausschluss von MitgliederInnen. Mit dem Eintritt verpflichtet sich jedes Mitglied zur Einhaltung der Statuten, Reglements und Beschlüssen. Den Mitgliedern steht der Austritt jederzeit frei, sofern die finanziellen Verpflichtungen geregelt sind. Der Austritt muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Beim Austritt aus der Firma Cilag erlischt die Mitgliedschaft im FFC nicht automatisch. Die MitgliederInnen welche nicht bei der CILAG AG angestellt sind, müssen sich selber gegen Unfall versichern.
- Die Ausgaben der Sektion FFC werden finanziert durch: o Mitgliederbeiträge o Gönnerbeiträge o Beitrag SVC CILAG Die Mitgliederbeiträge werden von der Generalversammlung festgesetzt.
- Die Organe der Sektion sind: o Generalversammlung o Vorstand o Rechnungsrevisoren
- Das Rechnungsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.
- Die Generalversammlung (GV) muss jeweils bis Ende April abgehalten werden. Sie wird vom Vorstand drei Wochen im voraus einberufen.
- Der Generalversammlung stehen folgende Befugnisse zu: o Genehmigung des letzten GV-Protokolls o Genehmigung des Jahres-, Kassen- und Revisorenberichts o Dechargé-Erteilung an den Vorstand o Wahl des Vorstandes o Wahl der Rechnungsrevisoren o Genehmigung des Budgets o Festsetzen der Jahresbeiträge o Wahl der SVC-Delegierten o Behandlung von Anträgen des Vorstandes und Mitgliedern o Genehmigung von neuen Statuten oder Statutenänderungen o Ernennung von Ehrenmitgliedern o Auflösung des Vereins
- Der Sektionsvorstand kann sich wie folgt zusammensetzen: o Präsident o Kassier o Aktuar o Beisitzer Der Präsident / die Präsidentin und der Kassier / die Kassierin werden von der GV für die entsprechende Funktion gewählt. Die übrigen Mitglieder im Vorstand werden ebenfalls von der GV gewählt, die Zuordnung ihrer Funktion innerhalb des Vorstands obliegt jedoch dem Vorstand selbst. Alle Vorstandsmitglieder sollten Mitarbeiter, ehemalige Mitarbeiter oder Angehörige von Mitarbeitern der CILAG AG sein.
- Der Vorstand wird auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes sorgt der übrige Vorstand für Ersatz unter Bestätigung durch die nächste GV. Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten, welche nicht nach Gesetz, Statuten oder anderen Organen vorbehalten sind. Die rechtsverbindliche Unterschrift für die Sektion führt der Präsident zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
- Die Rechnungsprüfungskommission: Die Generalversammlung wählt jährlich zwei Rechnungsrevisoren und einen Ersatzrevisor. Ein Rechnungsrevisor kann sein Amt nur während zwei aufeinanderfolgenden Jahren ausüben. Er ist jedoch nach einem Unterbruch von 1 Jahr als Ersatzrevisor und frühestens nach 2 Jahren als Rechnungsrevisor wieder wählbar.
- Ausserordentliche GV werden veranstaltet auf Beschluss einer GV, des Vorstandes oder auf Begehren eines Fünftels der stimmberechtigten Mitglieder, sofern ein solches Begehren schriftlich, unter Anführung des Zweckes an den Vorstand gestellt wird.
- Die Auflösung der Sektion FFC kann durch Beschluss von 2/3 aller Mitglieder durchgeführt werden. Ist die Generalversammlung für die Auflösung nicht beschlussfähig, so muss dieselbe auf einen späteren Zeitpunkt neu angesetzt werden, wobei dann eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.
- Bei Auflösung der Sektion FFC gehen Material und Vermögen an den Sportverein CILAG über.
- Für alle in diesen Statuten nicht ausdrücklich erwähnten Belange gelten die Bestimmungen der Statuten des Sportvereins CILAG (SVC).
- Kein Mitglied darf über den von der GV festgesetzten Jahresbeitrag hinaus für die Verbindlichkeiten des Vereins in Anspruch genommen werden.
- Die Änderung der Statuten erfolgt aufgrund des Namenswechsel von «Fitness-Turnen Cilag» (FTC) in «Fit & Fun Cilag» (FFC). Diese Statuten ersetzen alle vorgängigen Versionen des Vereins «Fitness-Turnen Cilag» (FTC). Die Statuen treten mit der Genehmigung durch den Vorstand des Sportvereins CILAG (SVC) und mit der Annahme durch die Generalversammlung des FFC sofort in Kraft.
Stauten gültig ab GV FFC vom 21. Januar 2014
Sektion Fit & Fun Cilag (FFC) Präsident : Bruno Jäger
Aktuarin : Birgit Ebert
Genehmigung Sportverein Cilag (SVC) Präsident : Peter Leu